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Verein der Freunde und Förderer der Theater-Medien-Klassen
am Albertus-Magnus-Gymnasium der Stadt Köln e.V.

Ottostraße 87, 50823 Köln
Telefon: 0221 - 55 92 00 (Sekretariat Schule)
Fax: 0221 - 55 92 030 (Sekretariat Schule)
Mail: mail@tmk-koeln.de

Vertrag zur Mitgliedschaft im TMK-Förderverein

Zwischen

für das Kind
und dem Verein der Freunde und Förderer der Theater- und Medienklassen am Albertus-Magnus- Gymnasium der Stadt Köln e.V., vertreten durch den Vorstand, im nachfolgenden Förderverein genannt, wird gemäß der Satzung vom 26. September 2023 Folgendes vereinbart:

§ 1 Zielsetzung
Das Albertus-Magnus-Gymnasium (AMG) bietet pro Schuljahr eine Ausbildung in der Theater- und Medienklasse (TMK) an. Zusätzlich zum regulären Unterricht erhalten die Schülerinnen und Schüler der TMK eine theater- und medienspezifische Ausbildung. Bei dieser Ausbildung handelt es sich um eine Schulveranstaltung, die in den organisatorischen Verantwortungsbereich des AMG fällt.

§ 2 Leistung des Fördervereins
Der Förderverein verpflichtet sich, ab dem Schuljahr 2023/2024 durch geeignete Vertragsabschlüsse mit den Leistungserbringern die theater- und medienspezifische Ausbildung der Theater- und Medienklassen am AMG mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter und qualifizierter Dozenten sicher zu stellen. Zu den Inhalten der Ausbildung gehören unter anderem die Vermittlung von:
- Anfangsaspekten schauspielerischer Ausbildung als Basis der Theater- und Medienklassen,
- zentralen Elementen des Theaters mit Improvisation, Körperarbeit, Sprecherziehung, Dramaturgie, Bühnenbild, Bühnentechnik und Theatertheorie,
- grundlegenden Medientechniken wie Fotografie, Film und Camera-Acting,
- Kooperationsbereitschaft und sozialem Verhalten als Voraussetzung für Teamwork und Ensemblespiel.
Die vorgenannten Leistungsaspekte sind nicht erschöpfend. Sie basieren auf den pädagogischen Notwendigkeiten des Gesamtkonzepts der Theater- und Medienklassen.
Die Ausbildung findet in den Klassen 5 und 6 jeweils zweimal wöchentlich in Gruppen von in der Regel 17 Schülerinnen und Schülern statt. In den späteren Klassen folgen ähnlich gelagerte Angebote in entsprechendem Umfang, je nach Erfordernissen und Möglichkeiten.

§ 3 Leistungen der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
Die gültige Version der Satzung ist auf der Homepage des Fördervereins hinterlegt: tmk-koeln.de/satzung
Für die Leistungen des Fördervereins zahlen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten für das Kind einen monatlichen Mitgliedsbeitrag von derzeit 50,00 €, der jeweils zum Monatsanfang, erstmals zum 01. August 2024 auf das Konto des Fördervereins bei der Bank für Sozialwirtschaft, Bankleitzahl 370 205 00, Kontonummer 1275 900 zu zahlen ist. Das Regelzahlverfahren ist verbunden mit einer Lastschriftermächtigung. Kosten aus der Nichteinlösung einer Zahlungsverpflichtung tragen die Eltern.
Der monatliche Beitrag beruht auf einer vor Beginn jeden Schuljahres jeweils erstellten Gesamtkalkulation basierend auf den pro Schuljahr anfallenden Unterrichtsstunden.

§ 4 Einverständniserklärung
Die Eltern geben ihr Einverständnis, dass im Rahmen des TMK-Unterrichts Bild- und Tonaufnahmen der Schülerinnen und Schüler erstellt werden, die der Dokumentation dienen oder im Zusammenhang mit medialen Arbeiten hergestellt werden. Für eine öffentliche Nutzung der erstellten Bild- und Tonaufnahmen bedarf es einer zusätzlichen ausdrücklichen Genehmigung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

§ 5 Vertragsdauer und Vertragsbedingungen
Der Vertrag gilt für die Dauer des Schulbesuches des Kindes in den Theater- und Medienklassen des AMG. Bei Verlassen der Theater- und Medienklassen ist der Förderverein unverzüglich zu informieren.
Der Austritt aus dem Verein ist zum Ende eines Schuljahres möglich. Er muss schriftlich erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einzuhalten ist.

§ 6 Vereinsmitgliedschaft
Der Besuch der Theater-Medienklassen ist mit der Mitgliedschaft im Förderverein verbunden. Mit den Unterschriften unter diesen Vertrag wird gleichzeitig die formelle Mitgliedschaft im Verein beantragt und bestätigt.
Der Förderverein handelt gemäß Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Theater- und Medienklassen am Albertus-Magnus-Gymnasium der Stadt Köln e.V. in ihrer jeweils gültigen Fassung.

§ 7 Änderungen
Dieser Vertrag kann nur in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden. Änderungen bedürfen der Schriftform.

§ 8 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Köln.
Die Unterschrift des Fördervereins wird an dieser Stelle bei der Rücksendung ergänzt.

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Beitrittserklärung:

Hiermit erkläre ich zum 03.06.2024 meinen Beitritt als Mitglied zum Verein der Freunde und Förderer der Theater-Medien-Klassen am Albertus-Magnus-Gymnasium der Stadt Köln e. V.
Durch meine Unterschrift erkenne ich die Satzung des Vereins an. Der aktuelle Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich 50,00 Euro.

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Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats:

Ich ermächtige den Verein der Freunde und Förderer der Theater-Medien-Klassen am Albertus-Magnus-Gymnasium der Stadt Köln e. V. Zahlungen wiederkehrend von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Verein auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der monatliche Mitgliedsbeitrag des Eintrittsjahres wird spätestens am 15. des auf den Eintritt folgenden Monats fällig.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.